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   KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02   

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KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2006,40998)
KG, Entscheidung vom 26.06.2006 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2006,40998)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 2 U 258/02 (https://dejure.org/2006,40998)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung einer anlässlich des Erwerbs einer GmbH übernommenen Arbeitsplatzgarantie; Wirksamkeit verschuldensunabhängiger Vertragsstrafen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1, 2 Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Insbesondere enthält er auch entgegen zum Teil anderer Vertragsgestaltungen der Klägerin keinerlei Regelung zu einem Ausschluss der Haftung, z.B. infolge der gesamtwirtschaftlichen Situation der erworbenen Unternehmen ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1998, 2600 ff. ) oder eines Vertrags-strafenverzichts durch die Klägerin ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1999, 2662 ff. [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] ).

    Sinn und Zweck der Abreden war es, die von der Treuhandanstalt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben verfolgten sogenannten "weichen" Ziele volkswirtschaftlicher, sozial- und strukturpolitischer Art bei der Veräußerung ehemaliger staatlicher Unternehmen möglichst sicherzustellen ( vgl. BGH NJW 1999, 2662 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] [ 2664 ] ).

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Die Zeitverzögerung, die infolge der Notwendigkeit einer Stellungnahme auf den Hinweisbeschluss eingetreten ist, hat die Klägerin hinzunehmen ( vgl. allg. BGH NJW-RR 1994, 1143 [BGH 13.04.1994 - XII ZR 168/92] [ 1143 f. ] ).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Ihre Zulassung fördert die endgültige Beilegung des Streits und hilft einen neuen Prozess vermeiden ( vgl. BGH NJW 2000, 800 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 219/98] [ 803 ] ).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1991 - 16 U 112/90

    Zugesicherte Eigenschaften beim Unternehmenskauf

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Augenblicksbeschaffenheiten eines Unternehmens, wie Ertrag oder Verlust sind jedoch keine dem Unternehmen auf bestimmte Zeit anhaftende Umstände und können somit nicht als Fehler bezeichnet werden ( vgl. BGH NJW-RR 1993, 377 [ 378 ] ).
  • OLG Hamburg, 03.06.1994 - 11 U 90/92

    Culpa in contrahendo (c.i.c.) bei Unternehmenskauf; Auskunftsverpflichtung des

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Dabei gibt es keinen einheitlichen und allgemeingültigen Maßstab für eine Unternehmenseinschätzung, vielmehr sind unterschiedliche Käuferinteressen ( z.B. Umsatz, Ertrag, Beteiligungen, Einfügen in vorhandene eigene Unternehmensstrukturen, eigene Markterweiterung oder Verdrängung eines Mitbewerbers) denkbar ( vgl. hierzu allg. OLG Hamburg WM 1994, 1378 [OLG Hamburg 03.06.1994 - 11 U 90/92] [ 1386 ff. ] ).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 184/02

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Veräußerung von Institutsvermögen durch die

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Ausschlaggebend ist, dass die Verkäuferin ebenfalls die für die Klägerin charakteristischen "weichen Ziele" auf volkswirtschaftlichem sowie sozial- und strukturpolitischem Gebiet, die für die entwickelte Rechtsprechung maßgeblich waren, verfolgt ( vgl. BGH MDR 2003, 320 [ 321 ] ).
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 335/89

    Charaktereigenschaften eines maßgeblichen Mitarbeiters eines verkauften

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Eine Offenbarungspflicht im Rahmen der c.i.c. besteht dann, wenn das Verschweigen von Tatsachen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte ( vgl. BGH NJW 1991, 1223 [BGH 16.01.1991 - VIII ZR 335/89] [ 1224 ] ).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Insbesondere enthält er auch entgegen zum Teil anderer Vertragsgestaltungen der Klägerin keinerlei Regelung zu einem Ausschluss der Haftung, z.B. infolge der gesamtwirtschaftlichen Situation der erworbenen Unternehmen ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1998, 2600 ff. ) oder eines Vertrags-strafenverzichts durch die Klägerin ( vgl. hierzu die vertragliche Regelung im Verfahren BGH NJW 1999, 2662 ff. [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98] ).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus KG, 26.06.2006 - 2 U 258/02
    Ebenso sind zugesicherte Eigenschaften nur solche Merkmale, die der Kaufsache für eine gewisse Dauer anhaften und die für den Käufer erheblich sind, so dass insbesondere bilanzielle Kennzahlen keine Eigenschaften sind ( vgl. BGH NJW 1990, 1658 [BGH 30.03.1990 - V ZR 13/89] [ 1659 ] ).
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